Die Bewirtschaftung des Kleingartens erfolgt ausschließlich vom Pächter und den zu seinem Haushalt gehörenden Personen.
Die Gartenfläche darf nicht mit einseitigen Kulturen, z.B. nur Rasen, Obstbäumen, Ziersträuchern usw. bepflanzt werden.
Die sogenannte Drittelteilung nach den Bestimmungen des Hessischen Kleingartengesetzes
ist bei der Gestaltung und Bepflanzung sowie der Bestellung des Kleingartens einzuhalten.
Der Kleingarten darf nicht brachliegen oder verwildern.
Das Anlegen von Schotter- oder Splittbeeten sowie das Aufstellen von Gabionen (mit Bruchsteinen gefüllte Metallkörbe) ist nicht gestattet.
Bei der Bewirtschaftung und Nutzung ist auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen.
Kontakt:
Sie erreichen uns über unsere Email: info@kgbv-hg.de oder telefonisch Montag bis Freitag 16:00 - 18:00 Uhr unter der Telefonnummer
+49 174 7203110 sowohl zur Terminvergabe für die Sprechstunde als auch zur Gartenvergabe
Sprechstunde:
Dienstags ab 19:00 Uhr und nur nach Terminabsprache im Vereinsheim der Anlage 5 (Mariannenweg), bitte beachten Sie unsere Urlaubszeiten, siehe auch Aktuelles.
Eingang und Zufahrt zum Parkplatz gegenüber Leopoldsweg 37